Eine Arbeitnehmerin, die Daten ihres Arbeitgebers in betrügerischer Weise verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Etwas anderes gelte jedoch, wenn der Arbeitgeber seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen sei, entschied der EuGH.
Mehr lesenErmittler der Europäischen Staatsanwaltschaft in Hamburg haben in europaweiter Zusammenarbeit einen mutmaßlichen Mehrwertsteuerbetrug in Millionenhöhe aufgedeckt. Bei 59 Durchsuchungen in insgesamt acht Ländern habe man einen der mutmaßlich führenden Köpfe hinter dem Geschehen festgenommen.