Montag, 16.5.2022
Wirksamer Zustimmungsvorbehalt für Abtretung von Grundschuldrückgewähranspruch

Der zur Abtretung eines Grundschuldrückgewähranspruchs vereinbarte formularmäßige Zustimmungsvorbehalt der Bank ist auch dann wirksam, wenn die Grundsicherheit vom Grundstückseigentümer gegeben wurde. Laut Bundesgerichtshof ist dies auch dann der Fall, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Anspruch auf Freigabe vorsehen. Er habe allerdings einen Anspruch auf Zustimmung, wenn sein Interesse an der Rückgabe überwiege.

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