Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich am Mittwochabend auf eine Reform der Schengen-Regeln geeinigt. Künftig können Grenzkontrollen innerhalb der EU bei schwerwiegenden Bedrohungen auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Mehr lesenÖsterreich will in den Verhandlungen für eine Reform der Regeln im Schengen-Raum durchsetzen, dass an den EU-Binnengrenzen temporäre Kontrollen möglich bleiben. Kontrollen, wie sie Österreich an der Grenze zu Slowenien und Ungarn und Deutschland an der Grenze zwischen Bayern und Österreich angeordnet habe, müssten "im Bedarfsfall" auch künftig erlaubt sein, sagte Innenminister Gerhard Karner am Mittwoch beim Europäischen Polizeikongress in Berlin.
Mehr lesenDie im Zuge der Flüchtlingsbewegung 2015 zwischen Österreich und Slowenien eingeführte Grenzkontrollen dürften europarechtswidrig sein. Der Europäische Gerichtshof wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall "einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit" verlängern dürfen (Az.: C-368/20). "Im vorliegenden Fall scheint Österreich (...) nicht nachgewiesen zu haben, dass eine neue Bedrohung vorliegt." Eine abschließende Entscheidung liegt jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich.
Mehr lesenDie mehrfache Verlängerung von Grenzkontrollen in der Europäischen Union über die Sechs-Monats-Frist hinaus auf Grundlage derselben Ausnahme einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Henrik Saugmandsgaard Øe zulässig. Solche Bedrohungen seien nicht notwendigerweise zeitlich begrenzt. Die Überschreitung des Sechs-Monats-Zeitraums unterliege aber besonders strengen Voraussetzungen.
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