Etwa bei der Gefahr durch Terroranschläge oder organisierte Kriminalität können Grenzkontrollen für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt werden. Sie sollen allerdings höchstens zwei Jahre dauern dürfen, mit einer möglichen weiteren Verlängerung um ein Jahr, wie das EU-Parlament mitteilte. Bislang schrieb der Schengener Grenzkodex vor, dass Kontrollen an den Binnengrenzen höchstens sechs Monate dauern dürfen. Bei "außergewöhnlichen Umständen" konnten sie aber auf maximal zwei Jahre verlängert werden.
Grenzkontrollen müssten aber weiterhin das letzte Mittel bleiben, hieß es. Die EU-Staaten sollen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beurteilen und nach sechs Monaten eine Risikobewertung erstellen. Parlament und EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Oktober Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz angeordnet und sie im Dezember bis Mitte März verlängert. Die bereits im Herbst 2015 begonnenen stationären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze laufen aktuell bis zum 11.05.2024.
Der Schengen-Raum soll uneingeschränkten Personenverkehr ohne Grenzkontrollen in Europa gewährleisten. Bislang gehörten ihm 23 der 27 EU-Mitgliedsländer sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Im Dezember wurde beschlossen, den Raum auf Rumänien und Bulgarien auszuweiten, zunächst sollen dort allerdings nur die Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben werden.