Freitag, 12.6.2020
Keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Medikamente für Apotheken

Pharmazeutische Unternehmen dürfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abgeben. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 11.06.2020 entschieden. Dagegen verbiete es das Unionsrecht nicht, Gratismuster nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abzugeben. In seiner Begründung verwies der EuGH auf die mit dem Gebrauch verbundenen Gefahren und der hinsichtlich der Wirkungen bestehenden Unsicherheit.

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