Dienstag, 8.6.2021
Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht

Grabpflegekosten verringern einen Pflichtteilsanspruch nicht, da sie insoweit keine Nachlassverbindlichkeiten darstellen. Daran ändert nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch die testamentarische Anordnung nichts, das Grab über 20 Jahre zu pflegen. Anders könne es aussehen, wenn der Erblasser selbst einen entsprechenden Vertrag geschlossen habe.

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