Dienstag, 23.5.2023
Auslistungsbegehren gegen Google teilweise erfolgreich

Der Betreiber einer Suchmaschine ist nur dann verpflichtet, einem Auslistungsantrag stattzugeben, wenn hinreichend belegt wird, dass die im Suchergenis aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig sind. Laut Bundesgerichtshof sind die Suchmaschinen-Betreiber aber nicht verpflichtet, diesbezüglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen.

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