Die deutsche EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hält die Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter gegen Google wegen Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes für gerechtfertigt. Google habe zur bevorzugten Anzeige seiner Suchergebnisse eine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt.
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