Der Internetriese habe sich nicht an verpflichtende Abmachungen mit französischen Verlagen und Agenturen zum Urheberrecht gehalten, hieß es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch. Der Konzern habe die Vorwürfe nicht bestritten.
Konkret kreiden die Wettbewerbshüterinnen und -hüter Google intransparente und unvollständige Kommunikation bei den Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung der Nutzung von Presseinhalten an. Auch soll der Konzern die indirekten Einnahmen durch die genutzten Presseinhalte zu niedrig geschätzt haben.
Verfehlungen sehen die Aufpasser zudem im Zusammenhang mit Googles KI-Software Gemini. Google habe die Verlage und Agenturen nicht über die Nutzung ihrer Inhalte durch die Software informiert. Außerdem hätten diese keine Möglichkeit gehabt, sich dagegen auszusprechen. Sie hätten lediglich eine Nutzung ihrer Inhalte durch sämtliche Google-Services ablehnen können.
Jahrelanger Streit ums Urheberrecht
Google bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die geforderten Verhaltensänderungen akzeptiere man, um den schon seit zu langer Zeit laufenden Fall abzuschließen. Der Konzern bemängelte jedoch, dass klare Vorgaben zur Vergütung fehlten.
Jahrelang hatten französische Verlage mit Google über das Urheberrecht gestritten. Dabei ging es darum, dass Google für die Online-Nutzung von Inhalten zahlen soll, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen. Hintergrund ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll.
Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen zu leisten. Am Pariser Berufungsgericht hatte der Konzern dann im Herbst 2020 eine Niederlage kassiert. 2022 trafen der Konzern und Verlage dann eine Grundsatzeinigung. Google zufolge ist der Konzern die erste und einzige Plattform mit entsprechenden bedeutenden Lizenzabkommen. Jedes Jahr zahle das Unternehmen Dutzende Millionen Euro für die genutzten Presseinhalte.