US-Richter: Google hat Monopol bei Internet-Suche
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Jahrelang hat Google viel Geld gezahlt, um in Internetbrowsern als Standard-Suchmaschine voreingestellt zu sein. Jetzt erklärte ein US-Richter den Suchmaschinen-Riesen zum Monopolisten und diese Praxis für wettbewerbswidrig.

Google hat einen wichtigen Wettbewerbsprozess in den USA verloren. Dabei geht es um die Deals des Unternehmens mit mehreren Browseranbietern, dank denen die Suchmaschine von Google in Web-Browsern als Standard voreingestellt wird. Zum Beispiel Apple bekam von Google Milliarden dafür, dass die Suchmaschine des Konzerns als Standard im Safari-Browser auf dem iPhone voreingestellt wurde. Geklagt gegen Google hatten das US-Justizministerium und Dutzende Bundesstaaten. Die US-Regierung argumentierte, Google habe "eine Mauer um sein Suchmaschinen-Monopol erschaffen".  Die Nutzer können zwar jederzeit eine andere Suchmaschine auswählen - viele bleiben jedoch bei der Voreinstellung.

Richter Amit P. Mehta vom U.S. District Court im District of Columbia urteilte, der Internet-Riese habe ein Monopol und schotte es mit dieser Praxis gegen die Konkurrenz ab. Durch die Zahlungen habe Google seine Konkurrenten vom Suchmaschinenmarkt abgeschnitten und es ihnen verwehrt, ähnlich große Datenmengen wie Google von Nutzerinnen und Nutzern anzuhäufen, die aber nötig seien, um die Ergebnisse der Suchmaschine zu verbessern. Diese Daten seien stattdessen bei Google gelandet und hätten dessen Vorsprung weiter vergrößert, bis das Unternehmen zu dem heutigen Monopolisten geworden sei. Die Geldzahlungen verletzten daher Wettbewerbsrecht, indem sie es Konkurrenten schwerer machten, in dem Markt zu bestehen.

Weiter entschied Richter Mehta, dass die Monopolstellung es Google ermöglicht habe, die Preise für einige Arten von Onlinewerbung über das Maß anzuheben, dass in einem freien Markt angemessen wäre. Konkrete Folgen hat die Entscheidung aktuell noch nicht, diese Entscheidung des Richters steht noch aus. Die möglichen Folgen können allerdings weitreichend für Googles Geschäftsmodell sein. Google will gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

Das Unternehmen konterte in dem Verfahren, Nutzer griffen auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien. Auch jetzt betonte Google in einer Reaktion auf das Urteil, der Richter habe mehrfach anerkannt, dass vom Konzern die beste Suchmaschine komme. Zugleich sei das Gericht aber zu dem Schluss gekommen, dass Google sie nicht auf einfache Weise zugänglich machen dürfe. Das hält Google für nicht nachvollziehbar. Die Klage war noch unter Donald Trump als Präsidenten eingereicht worden. Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden führte das Verfahren fort.

Redaktion beck-aktuell, js, 6. August 2024 (ergänzt durch Material der dpa).