Streit über Preisvergleich: Google muss vor EuGH mit Schlappe rechnen
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Die deutsche EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hält die Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter gegen Google wegen Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes für gerechtfertigt. Google habe zur bevorzugten Anzeige seiner Suchergebnisse eine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt.

Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass das Unternehmen auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr via Google angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EuG.

Vor dem EuGH plädierte die Generalanwältin nun dafür, die Klage abzuweisen und die Geldbuße zu bestätigen. Google habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuche ausgenutzt, um sich auf dem Markt für spezielle Warensuchdienste einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (Schlussantrag vom 11.01.2024 - C-48/22).

EuGH, Schlussanträge vom 11.01.2024 - C-48/22

Redaktion beck-aktuell, ak, 11. Januar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).