Donnerstag, 3.12.2020
Klage belgischer Region gegen EU-Genehmigung für Glyphosat unzulässig

Es bleibt dabei: Die Nichtigkeitsklage der Region Brüssel-Hauptstadt gegen die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat durch die Europäische Kommission ist unzulässig. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 03.12.2020 entschieden und damit eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union bestätigt. Die Region habe nicht nachgewiesen, dass sie unmittelbar und individuell betroffen ist.

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