Freitag, 3.7.2020
Familienministerium hat Beteiligungsrechte seiner Gleichstellungsbeauftragten verletzt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Beteiligungsrechte seiner Gleichstellungsbeauftragten in zwei Fällen verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteilen vom 27.04.2020 entschieden. In einem Fall sei sie zu Unrecht nicht an einem Besetzungsverfahren für eine Stelle beteiligt worden, für die sie sich selbst beworben hatte. Die Personenidentität schließe die Beteiligung nicht aus.

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