Dienstag, 16.1.2024
Schwerbehinderung: Kein AGG-Schutz bei laufendem Gleichstellungsantrag

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Praktikanten, die für ein Berufspraktikum im Sinn von § 26 BBiG eingestellt werden. Jedoch führt ein laufender Gleichstellungsantrag laut BAG nicht zum Eingreifen der schützenden Verfahrensvorschriften.

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