Freitag, 10.3.2023
Keine Eintragung von Gewinnabführungsvertrag bei berechtigter Gesellschaft

Der zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehende Gewinnabführungsvertrag kann nicht im Handelsregister des herrschenden Unternehmens eingetragen werden, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dessen Eintragungsfähigkeit lässt sich laut Bundesgerichtshof auch nicht gewohnheitsrechtlich begründen. Es fehle schon an einer ständigen, gleichmäßigen und allgemeinen Eintragungspraxis der Registergerichte.

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