Donnerstag, 20.10.2022
Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens ab Erwerb der ersten Immobilie

Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie, da dieser erst durch den entsprechenden Kauf in der Lage sei, seine Leistung am Markt anzubieten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die Nichtanerkennnung eines erklärten Gewerbeverlustes bestätigt.

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Donnerstag, 16.12.2021
GmbH-Gewerbeverlust geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über

Der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust geht auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Die Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine atypisch stille Gesellschaft stelle keinen Unternehmerwechsel dar, entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 05.11.2021 unter Zulassung der Revision.

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