Donnerstag, 16.12.2021
GmbH-Gewerbeverlust geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über

Der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust geht auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Die Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine atypisch stille Gesellschaft stelle keinen Unternehmerwechsel dar, entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 05.11.2021 unter Zulassung der Revision.

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