Montag, 14.9.2020
Gesichtsvisier erfüllt Maskenpflicht nicht

Ein Gesichtsvisier ist im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus weniger wirksam als eine Mund-Nasen-Bedeckung und kann eine Alltagsmaske deswegen nicht ersetzen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag eines Schülers abgelehnt, der in der Schule mit einem Gesichtsvisier erschienen war.

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