Freitag, 17.2.2023
Gesetzlicher Richter: Verfassungsbeschwerde gegen Cum-Ex-Verurteilung gescheitert

Ein Ex-Mitarbeiter der Privatbank M.M. Warburg, der in einem Cum-Ex-Prozess zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Er hatte gerügt, dass zwei Richter in seinem Verfahren zuvor an einem Cum-Ex-Strafurteil gegen zwei Börsenhändler beteiligt waren, und sich die Urteilsgründe auch zu seiner Rolle als Haupttäter verhielten. Das Recht auf Entscheidung durch den gesetzlichen Richter sei aber nicht verletzt worden, so das Bundesverfassungsgericht.

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