Ein Titel, der den Schuldner verpflichtet, Zutritt zu einer Stromabnahmestelle zu gewähren und deren Sperrung durch Wegnahme des Zählers zu dulden, kann durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Dabei reicht es laut Bundesgerichtshof aus, dass der Gläubiger behauptet, eine Widerstandshandlung stehe bevor. Die Vollstreckung setze aber voraus, dass der Schuldner zumindest Mitgewahrsam an dem Raum habe – andernfalls richte sich die Zwangsvollstreckung nicht gegen ihn.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes auf den Weg gebracht, mit dem Gerichtsvollzieher besser vor Gewalt geschützt sein sollen. Im Gerichtsvollzieherschutzgesetz vorgesehen sind zudem weitere Änderungen im geltenden Vollstreckungsrecht.
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