Montag, 14.2.2022
Kein Anspruch auf sechs Monate gültige Genesenenbescheinigung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag auf Erteilung einer Corona-Genesenenbescheinigung mit sechsmonatiger Geltungsdauer abgelehnt. Ein Mann hatte erreichen wollen, dass ihm trotz zwischenzeitlicher Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage der ihm vom Gesundheitsamt bescheinigte Genesenenstatus für sechs Monate erhalten bleibt.

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