Montag, 14.2.2022
Kein Anspruch auf sechs Monate gültige Genesenenbescheinigung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag auf Erteilung einer Corona-Genesenenbescheinigung mit sechsmonatiger Geltungsdauer abgelehnt. Ein Mann hatte erreichen wollen, dass ihm trotz zwischenzeitlicher Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage der ihm vom Gesundheitsamt bescheinigte Genesenenstatus für sechs Monate erhalten bleibt.

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Freitag, 4.2.2022
Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von sechs auf drei Monate für verfassungswidrig. Die zugrundeliegende Regelung sei unwirksam. Mit einem am Freitag ergangenen Beschluss hat es in dem Eilverfahren den Landkreis Osnabrück verpflichtet, dem Antragsteller einen Genesenennachweis für ein halbes Jahr auszustellen. Das VG verwies in seiner Begründung auf die hohe Grundrechtsrelevanz.

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