Bezeichnet ein Autofahrer nach einem hochriskanten Überholmanöver trotz eindrücklichen Hinweises auf sein lebensgefährliches Fehlverhalten den Vorwurf als lächerlich, kann nach Ansicht des OVG Koblenz zusätzlich zur vorläufigen Entziehung des Führerscheins die Sicherstellung des Fahrzeugs notwendig sein.
Mehr lesenDie Polizei darf – auch wenn sie vorher vergeblich einen Durchsuchungsantrag angeregt hat – ein Fahrzeug nach gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften durchsuchen. Darin sieht der Bundesgerichtshof noch keinen Anhalt für eine Umgehung der Strafprozessordnung. Der 5. Strafsenat billigte auch die Ankündigung weit auseinanderklaffender Strafvorstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die einer mutmaßlichen Täterin in Aussicht gestellt wurden, um von ihr Aufklärungshilfe bei Bandenstraftaten zu erlangen.
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