Donnerstag, 29.4.2021
Kfz-Haftpflicht für zugelassenes und nicht stillgelegtes Kfz unerlässlich

Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist obligatorisch, wenn das betreffende Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen und nicht ordnungsgemäß stillgelegt worden ist. Diese Pflicht lasse sich nicht allein deshalb ausschließen, weil das zugelassene Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen seines technischen Zustands verkehrsuntauglich ist, stellte der Europäische Gerichtshof klar.

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