Dienstag, 14.6.2022
Corona-Gaststättenschließungen im zweiten Lockdown zeitweise unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die in einer von Anfang bis Mitte November 2020, der Anfangsphase des zweiten Lockdowns, geltenden Vorschrift der damaligen saarländischen Corona-Verordnung angeordnete Betriebsschließung von Gaststätten für unwirksam erachtet und damit einem Normenkontrollantrag eines Restaurantbetreibers stattgegeben. Die Regelung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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