Mittwoch, 30.9.2020
Pflicht zu Vorkehrungen zur Fristenkontrolle im Krankheitsfall

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, für den Krankheitsfall Vorkehrungen für die Einhaltung von Fristen zu treffen. Bei einer Erkrankung muss er alles zur Fristwahrung unternehmen, soweit es ihm gesundheitlich zumutbar ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden.

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