Was Anwältinnen und Anwälte kontrollieren müssen, wenn ihnen Fristsachen vorgelegt werden, ist ein stetiger Quell der Freude, bzw. der Qual für Examens-Prüflinge wie auch die betroffenen Kanzleien. Das BAG lockert nun seine Rechtsprechung.
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, für den Krankheitsfall Vorkehrungen für die Einhaltung von Fristen zu treffen. Bei einer Erkrankung muss er alles zur Fristwahrung unternehmen, soweit es ihm gesundheitlich zumutbar ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden.
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