Montag, 8.2.2021
Erhebliches Vermögen in Pandemiezeiten

Auch in der Pandemie dürfen Leistungen nach dem SGB II nicht an die Unterschreitung eines starren Vermögensfreibetrags geknüpft werden. Das vereinfachte Verfahren sieht vor, zugunsten einer schnellen Bewilligung von der Prüfung der Vermögenslage abzusehen, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nun entschieden, dass im Einzelfall hierfür geprüft werden muss, ob die Bewilligung offenkundig nicht als gerechtfertigt erscheint.

Mehr lesen