Freitag, 27.5.2022
Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung ist rentenversicherungspflichtig

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Rentenversicherungspflicht des Franchisenehmers einer Nachhilfeeinrichtung festgestellt. Der Ein-Mann-Franchisenehmer sei sozial schutzbedürftig und über die Versicherungspflicht vor Altersarmut zu bewahren. Hierfür sei nicht das vertriebene Produkt entscheidend, sondern die Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags. Danach habe der Nachhilfelehrer weder rechtlich noch faktisch in nennenswertem Umfang unternehmerisch tätig werden können.

Mehr lesen