Die Einbettung eines geschützten Werks in eine Website eines Dritten per Framing stellt dann eine öffentliche Wiedergabe dar, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen erfolgt, die der Urheberrechtsinhaber gerade gegen Framing getroffen oder veranlasst hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In einem solchen Fall, aber auch nur dann, sei die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich.
Mehr lesenDas Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten verstößt auch ohne Zustimmung des Urhebers nicht gegen EU-Recht. Dies gilt selbst dann, wenn dabei Schutzmaßnahmen des Urhebers gegen das sogenannte Framing umgangen werden, wie der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar klarstellt. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht allerdings noch aus.
Mehr lesen