Freitag, 30.9.2022
Zwangsvollstreckung in Forderungen

Wer in fällige oder zukünftig fällig werdende Forderungen des Schuldners gegen Drittschuldner vollstrecken will, muss den Weg über den Gerichtsvollzieher gehen, um zu erfahren, wie es um die einzelne Forderung steht. Der Bundesgerichtshof lehnte es ab, dem Schuldner per Antrag an das Vollstreckungsgericht aufgeben zu lassen, entsprechende Auskünfte abzugeben. Die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung des Gesetzes sei eindeutig und entspreche dem gesetzgeberischen Willen.

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