Im Streit um eine Bekanntgabe der Mitgliederzahl des AfD-"Flügels" durch den Verfassungsschutz hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Partei auf eine Zwischenentscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren abgelehnt. Der Antrag sei nicht ausreichend begründet worden, so das BVerfG.
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