Der wegen Annullierung bestehende Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten nach der Fluggastrechte-Verordnung umfasst die Kosten des Hin- und Rückflugs, wenn beide zusammen gebucht wurden und ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dies gilt dem Bundesgerichtshof zufolge unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.
Mehr lesenDer Erstattungsanspruch wegen einer Annullierung des Rückflugs gegen eine insolvente Fluggesellschaft ist keine Masseverbindlichkeit. Zwar mag der Fluggast nach dem Hinflug auf die Erfüllung seiner Beförderungsansprüche vertraut haben. Die Erwartung, der Verwalter werde auch die restliche Insolvenzforderung ausgleichen, reicht aber laut Bundesgerichtshof nicht aus, um den Gleichbehandlungsgrundsatz hinter die Individualinteressen einzelner Gläubiger zurücktreten zu lassen.
Mehr lesenEin Luftfahrtunternehmen ist bei Verspätungen gehalten, Reisenden bei ausreichender Kapazität einen Ersatzflug anzubieten. Wenn dort Störungen auftreten, muss die Fluglinie laut Bundesgerichtshof gleichwohl eine anderweitige Beförderung darlegen. Nur so lasse sich beurteilen, ob mögliche Maßnahmen zumutbar waren.
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