Ein Anwalt, dessen Flug zum Gericht ausfällt, hat keinen Anspruch auf Aufhebung oder Verlegung der mündlichen Verhandlung, wenn er per Video teilnehmen kann. Der BFH bezweifelt darüber hinaus, dass man sich heutzutage als Anwalt noch auf eine Verkehrsverbindung verlassen darf.
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