Donnerstag, 18.2.2021
Bei Wettbewerbsverstößen kein "fliegender Gerichtsstand" mehr

Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des "fliegenden Gerichtsstands" vorgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 16.02.2021 verdeutlicht. Es verweist auf die Neuregelung in § 14 Abs. 2 UWG.

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