Montag, 29.8.2022
Sportstudiokette erkennt an: Kein Training – keine Beiträge

Auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin haben die SuperFit Sportstudios vor dem Kammergericht anerkannt, dass Kunden während der Schließzeiten in der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen mussten. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Fitnessstudios nicht einfach Verträge verlängern durften, indem sie die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängen.

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