Sportstudiokette erkennt an: Kein Training – keine Beiträge

Auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin haben die SuperFit Sportstudios vor dem Kammergericht anerkannt, dass Kunden während der Schließzeiten in der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen mussten. Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Fitnessstudios nicht einfach Verträge verlängern durften, indem sie die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängen.

Musterfeststellungsklage mit fast 1.200 Anmeldungen

"Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte", sagte Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Mit dem Anerkenntnis der Gegenseite habe die Musterfeststellungsklage mit fast 1.200 Anmeldungen Wirkung gezeigt. Das bedeute bares Geld für betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen. Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, könnten nun ihre Ansprüche durchsetzen, so Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. "Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen."

Anmeldung zur Klage heute noch möglich

Bislang hätten sich 1.165 Verbraucher und Verbraucherinnen der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung oder Abmeldung ist nach Auffassung des vzbv noch bis zum Ende des heutigen Tages möglich. Die Ergebnisse dieses Verfahrens gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die sich wirksam im Register beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. Allerdings fordert der vzbv die SuperFit Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.

KG, Urteil vom 29.08.2022

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2022.