Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Ausstellung eines Personalausweises mit gespeicherten Fingerabdrücken gestoppt. Es hat sich im Eilverfahren den Kritikpunkten des Vereins Digitalcourage angeschlossen und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der EU-Verordnung, die inzwischen eine Speicherpflicht für alle EU-Mitgliedstaaten vorschreibt.
Mehr lesenEin Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können deswegen eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die DS-GVO klar.
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