Dienstag, 25.8.2020
Arbeitnehmer dürfen Zeiterfassung per Fingerabdruck verweigern

Ein Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können deswegen eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die DS-GVO klar.

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