Die Stadt Aschersleben ist mit ihrer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verbundenen Finanzierungsregelungen gescheitert. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt entschied gestern, es sei weder das Konnexitätsprinzip (Art. 87 Abs. 3 S. 2 und 3 LVerfG) noch das Selbstverwaltungsrecht (Art. 2 Abs. 3, Art. 87 Abs. 1 und 2, Art. 88 Abs. 1 LVerfG) der Beschwerdeführerin verletzt.
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