In Sankt Peter-Ording legte ein Bebauungsplan fest, wie viel Prozent der Neubauten Dauerwohnungen sein sollen und wie viele Ferienwohnungen werden dürfen. Zu Recht, so das OVG Schleswig: Gemeinden dürften die Fremdbeherbergung begrenzen.
Mehr lesenViele Prag-Touristen mieten für ihre Reise Wohnungen über Plattformen wie Airbnb an. Das Oberste Gericht in Tschechien mit Sitz in Brünn hat nun entschieden, dass Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern derartige Kurzzeitvermietungen hinnehmen müssen. Das Geschäft könne nicht durch die mehrheitlich beschlossene Hausordnung verboten werden. Der Wohnungsbesitzer habe das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren.
Mehr lesenEin Vermietungsservice, der gewerblich Ferienwohnungen für die Eigentümer vermietet und betreut, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und einer Klage stattgegeben. Beitragspflichtig sei grundsätzlich der Eigentümer, es sei denn, der Vermittler trete im eigenen Namen auf. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
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