Viele Prag-Touristen mieten für ihre Reise Wohnungen über Plattformen wie Airbnb an. Das Oberste Gericht in Tschechien mit Sitz in Brünn hat nun entschieden, dass Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern derartige Kurzzeitvermietungen hinnehmen müssen. Das Geschäft könne nicht durch die mehrheitlich beschlossene Hausordnung verboten werden. Der Wohnungsbesitzer habe das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren.
Geschäft mit Prager Ferienwohnungen boomt
Geklagt hatte ein Mann aus Prag, dessen Nachbarn in der Altstadt gegen seinen Willen ein Vermietungsverbot beschlossen hatten. Die entsprechende Satzungsklausel ist jetzt ungültig. Das Geschäft mit den Ferienwohnungen boomt in der "Goldenen Stadt" an der Moldau nach einer Unterbrechung durch die Corona-Pandemie wieder. Kritiker wenden ein, dass der Wegzug der Einheimischen aus dem historischen Zentrum dadurch weiter beschleunigt werde. Im 1. Prager Stadtbezirk leben heute nur noch rund 24.000 Menschen.
Redaktion beck-aktuell, 13. April 2023 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Heinemann, Die Verfassungswidrigkeit der Zweckentfremdungsverbotsgesetze der Länder, NVwZ 2019, 1070
Bueb, Rechtsprobleme bei Privatvermietung von Wohnungen an Touristen, ZWE 2016, 207
Aus dem Nachrichtenarchiv
Pariser Wohnung unerlaubt bei Airbnb - Mieter muss 221.000 Euro zahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.03.2022, becklink 2022684
Regelmäßige Kurzzeitvermietung über Airbnb darf genehmigungspflichtig sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.09.2020, becklink 2017527