Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten für eine alternative Behandlung durch Heilpraktiker in einem Naturheilzentrum, mittels einer Feldenkrais-Therapie oder mit Nahrungsergänzungsmitteln und Ginseng. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 19.08.2020 entschieden und mehrere Klagen eines Mannes, der unter anderem an chronischer Erschöpfung leidet, abgewiesen.
Mehr lesen