Dienstag, 28.3.2023
Wettbüro ohne Konzession haftet nicht für verlorene Einsätze

Einem Wettbüro, dem eine beantragte Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten verweigert wurde, ist nicht zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze verpflichtet, wenn die verwaltungsrechtlichen Anforderungen zur Konzessionserteilung gegen Unionsrecht verstießen. Es dürfe dann keine Sanktionierung erfolgen und die Wettverträge blieben wirksam, bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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