Donnerstag, 4.11.2021
"Geldstrafe" für FC Carl Zeiss Jena wegen Fanverhaltens war rechtmäßig

Der Schiedsspruch des "Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund", mit dem der FC Carl Zeiss Jena e.V. wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Block seiner Anhänger mit einer “Geldstrafe“ belegt worden ist, verstößt nicht gegen den ordre public. Die verhängte Maßnahme habe rein präventiven Charakter und stelle keine strafähnliche Sanktion dar, bestätige jetzt der Bundesgerichtshof.

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