Dienstag, 7.9.2021
Fahrrad-Demo durfte nicht auf der A5 stattfinden

Die Fahrrad-Demo, die am 04.09.2021 in Frankfurt am Main unter dem Motto "Mehr Platz für Radler – nicht nur heut‘ Nacht" stattfand, durfte nicht über die A5 führen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hatte zuvor unter Verweis auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei Nutzung der A5 einen Eilantrag gegen die Anordnung einer anderen Route abgelehnt.

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Mittwoch, 2.6.2021
Fahrrad-Demo darf nicht auf die Autobahn

Die für kommenden Samstag geplante Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn 39 darf nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Verbot der Veranstaltung unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" rechtens ist. Autobahnen dürften grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden, heißt es unter anderem in der Begründung.

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