Fahrrad-Demonstration darf nicht auf Autobahn stattfinden

Der Kreis Steinburg hat eine für Sonntag von Umweltschützern geplante Fahrrad-Demonstration auf der Bundesautobahn A 23 zu Recht untersagt. Das hat das Schleswig-Holsteinische OVG am Donnerstag in einem Eilverfahren klargestellt. Das Gericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf Sicherheitsbedenken.

Eine Öffnung von grundsätzlich dem Fernverkehr vorbehaltenen Autobahnen für Versammlungen komme nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Nutzung der Autobahn einen direkten Bezug zum Thema der Versammlung habe (Beschluss vom 30.05.2023 – 4 MB 14/24). Zusätzlich müsse das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Rahmen einer Abwägung mit anderen Rechtsgütern, insbesondere dem Leben und der körperlichen Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer, überwiegen. Diese Anforderungen seien bei der beabsichtigten Demonstration "A20-NIE – Marsch und Moor gehen vor – Klimaschutz JETZT!" auf der A 23 nicht gegeben, so das OVG. Es bestätigte damit eine Entscheidung des VG.

Mit einer Sperrung der A 23 seien erhebliche Unfallgefahren sowohl an den Stauenden als auch auf den Umleitungsstrecken verbunden, so das OVG. Für eine Aufnahme des Autobahn-Umleitungsverkehrs gebe es im vorliegenden Fall keine genügend leistungsfähigen und sicheren Umleitungsstrecken. Hinzu komme, dass die Nutzung der A 23 nicht unabdingbar sei, um die Versammlungsfreiheit effektiv wahrzunehmen. Dem Anliegen, auf die Zerstörung der Natur durch die geplante A 20 aufmerksam zu machen, werde bereits durch das umfangreiche und großräumige Demonstrationsgeschehen, das auch auf der Alternativroute stattfinden könne, Rechnung getragen. Zur A 23 bestehe zudem nur ein eher mittelbarer Bezug. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

OVG Schleswig, Beschluss vom 30.05.2024 - 4 MB 14/24

Redaktion beck-aktuell, ew, 31. Mai 2024.