Mittwoch, 22.9.2021
Kaufentscheidung kann bis zum Notartermin beeinflusst werden

Der Verkäufer eines Grundstücks haftet für seine unzutreffende öffentliche Äußerung über Sacheigenschaften der Immobilie nur dann nicht, wenn seine Aussage eine Kaufentscheidung nachweislich nicht beeinflusst. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung, auch wenn zuvor bereits Kaufbereitschaft signalisiert worden war, wie der Bundesgerichtshof klarstellt. Würden in einem nach signalisierter Kaufbereitschaft übersandten Exposé unzutreffende Angaben gemacht, könne dies damit die Kaufentscheidung noch beeinflussen.

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