Freitag, 5.6.2020
Frankreich hat Kind nicht ausreichend vor Eltern geschützt

Französische Behörden haben nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht genug unternommen, um eine Achtjährige vor der tödlichen Gewalt ihrer Eltern zu schützen. Frankreich habe in dem Fall der kleinen Marina gegen einen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der Folter und erniedrigende Behandlung verbietet und deren Opfer das Mädchen trotzdem geworden sei, erklärte das Gericht am 04.06.2020 seine Entscheidung.

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