Frankreich hat Kind nicht ausreichend vor Eltern geschützt

Französische Behörden haben nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht genug unternommen, um eine Achtjährige vor der tödlichen Gewalt ihrer Eltern zu schützen. Frankreich habe in dem Fall der kleinen Marina gegen einen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der Folter und erniedrigende Behandlung verbietet und deren Opfer das Mädchen trotzdem geworden sei, erklärte das Gericht am 04.06.2020 seine Entscheidung.

Vater und Mutter zu jeweils 30 Jahren Haft verurteilt

Marina war 2009 in Folge von Misshandlungen der Eltern gestorben. Die Beschwerde vor dem EGMR hatten zwei Nichtregierungsorganisationen eingereicht, die sich gegen den Missbrauch von Kindern einsetzen. Der Fall des Kindes hatte für Entsetzen in Frankreich gesorgt. Das Mädchen war jahrelang Schlägen und Misshandlungen der Eltern ausgesetzt. Ihre Leiche war 2009 in einem Plastikbehälter einzementiert gefunden worden, wie Medien damals berichteten. Die Eltern wurden 2012 im Département Sarthe im Nordwesten des Landes zu jeweils 30 Jahren Haft verurteilt. Vor Gericht sagten sie, dass Marina eiskalte Bäder nehmen musste, geschlagen wurde, Essig trinken und in der Nacht ihres Todes im Keller des Hauses schlafen musste, wie der Radiosender Europe 1 2012 anlässlich des Prozesses berichtete.

Symbolische Entschädigung von einem Euro

Der Verdacht, dass das Mädchen Misshandlungen ausgesetzt sei, war Unterlagen des EGMR zufolge erstmals 2008 von einer Lehrerin Marinas geäußert worden. Behörden wurden aufmerksam, das Kind wurde befragt und Hausbesuche wurden durchgeführt. Der Gerichtshof kritisiert nun, dass die Behörden den Fall nicht mehr verfolgten, nachdem nach deren Angaben bei den Besuchen keine Missstände gefunden worden waren. Bei der Befragung Marinas sei zudem der Vater und kein Psychologe anwesend gewesen, rügt der EGMR. Auch die Lehrer des Kindes seien nicht befragt worden. Frankreich muss der Organisation "Innocence in Danger" nun eine symbolische Entschädigung von einem Euro zahlen und deren Gerichtskosten übernehmen. Die zweite Organisation hatte keine Ansprüche vor Gericht gestellt.

EGMR, Urteil vom 04.06.2020 - 15343/15

Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2020 (dpa).