Die wegen des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen gegen Russland sollen in Deutschland besser durchsetzbar werden. Dafür hat das Bundeskabinett am Dienstag den Entwurf eines ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG I) verabschiedet. Mit der Neuregelung sollen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen leichter umgesetzt werden können. Dies teilt das Bundesfinanzministerium mit.
Mehr lesenDie iranische Bank Refah Kargaran hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der restriktiven Maßnahmen, die die EU gegen sie verhängt hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 06.10.2020 ein entsprechendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt, dabei aber gerügt, dass das EuG seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Ersatz des Schadens verneint habe.
Mehr lesenDie restriktiven Maßnahmen, die die EU seit Juli 2014 im Zuge der Ukrainekrise gegenüber russischen Erdölgesellschaften der Rosneft-Gruppe erlassen hat, sind rechtens. Die Sanktionen seien ordnungsgemäß begründet und insbesondere geeignet, auf Russland wegen seiner Rolle in dieser Krise Druck auszuüben, so der Europäische Gerichtshof. Er bestätigt damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union.
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